Mitgliedschaft
Alle Jäger/innen aus Binn und Ausserbinn können Aktivmitglied des Jagdvereins Mässersee Binn werden.
Ebenfalls werden Jäger/innen in den Verein aufgenommen, welche in den Gemeinden Binn und Ausserbinn häusliches Eigentum besitzen und mit den Mitgliedern des Jagdvereins in guter jagdlicher Kollegschaft stehen.
Jungjäger/innen welche das 18. Lebensjahr erreicht haben, dürfen unter obengenannten Voraussetzungen ebenfalls den Antrag zur Aufnahme in den Verein stellen. Die definitive Aufnahme erfolgt erst nach abgeschlossener Jagdausbildung.
Das Gesuch zur Aufnahme ist beim Vorstand spätestens vier Wochen vor der Generalversammlung schriftlich einzureichen.
Die Neuaufnahme in den Verein erfolgt jeweils an der ordentlichen Generalversammlung und bedarf der Zustimmung von zweidrittel Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Personen.
Bei Aufnahme in den Verein, hat sich das Neumitglied bei den laufenden Anlässen positiv zu bewähren, damit es durch die Jägertaufe, am Tag der kommenden Hubertusmesse, definitiv die Mitgliedschaft besiegeln kann.
Ehrenmitgliedschaft
Interessierte Personen, welche sich in Angelegenheiten des Vereins in hohem Masse Verdienste erworben haben, können von der Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Es besteht auch die Möglichkeit sich durch einen festgelegten finanziellen Ehrenmitgliederbeitrag diese Mitgliedschaft bei dem Verein zu beantragen.
Ehrenmitglieder sind von den statutarischen Jahresbeiträgen befreit.
Ehrenmitglieder sind bei unseren Anlässen herzlich willkommen und haben dadurch den Verein in seinem Tun und Handeln auch tatkräftig zu unterstützen. Diese Regelung gilt auch für die Familienmitglieder der aktiven Mitglieder.