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Kontakt für Auskünfte

Daniel Kronig
Baukommissionspräsident

Tel. +41 76 410 33 22
E-Mail daniel.kronig@binn.ch

Bauwesen

Die Verteilung der Kompetenzen im Bauwesen

Kompetenzbereich der Gemeinden

Der Gemeinderat ist zuständig für Bauvorhaben innerhalb der Bauzonen sowie der Maiensäss-, Weiler- und Erhaltungszonen.

Die folgenden Zonen gelten als Bauzonen:

Wohnzonen
Kernzonen
Gewerbezonen
Industriezonen
Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen
Zonen für Sport und Erholung innerhalb des Perimeters der Bauzonen oder direkt an diesen angrenzend, wenn sie eine Gesamtfläche von 3 ha nicht überschreiten.

LINK zum Verfahren für Baugesuche innerhalb der Bauzone


Kompetenzbereich der kantonalen Baukommission

Die kantonale Baukommission ist zuständig für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen. Dabei handelt es sich insbesondere um Vorhaben, die:

eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 des Bundesgesetzes über die Raumplanung und Art. 31 des kantonalen Baugesetzes erfordern.
sich in einer Landwirtschaftszone befinden.
sich in einer Schutzzone befinden.
sich in einer geschützten Landwirtschaftszone befinden.
sich in Materialabbau- und Deponiezonen befinden.
sich in Zonen für Sport und Erholung (z. Bsp. Skipisten, Golfplätze, usw.) befinden.
sich innerhalb des Waldareals oder anderen Nutzungszonen befinden.

Die kantonale Baukommission ist ebenfalls zuständig für Bauvorhaben, bei denen die Gemeinde Bauherrin oder mit mindestens 30% beteiligte Partei ist.

LINK zum Verfahren für Baugesuche ausserhalb der Bauzone